Freizeitwohnsitzabgabenverordnung der Gemeinde Achenkirch

07.11.2019

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07. November 2019 wurde vom Gemeinderat einstimmig die Festlegungen der Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen. Die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe wurde einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Die Verordnung ritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

2019 11 08_Kundmachung Freizeitwohnsitzabgabe.pdf (389 KB - 18.11.2019 08:36:59 - ID:

Information Tiroler Freizeitwohnsitzabgabengesetz (TFWAG).pdf (329 KB - 24.03.2020