Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverband

Standesamtsverband

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Aufgabenbereich des Standesamtes:

  • Personenstandswesen (Geburten, Eheschließungen, Eingetragene Partnerschaften und Sterbefälle)

  • Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (Staatsbürgerschaftsevidenz, Staatsbürgerschaftsnachweise)

Um Personenstandesfälle (Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle) beurkunden zu können, sind beiliegende Originalurkunden beim Standesamt vorzulegen.

Geburt:

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem für den Ort der Geburt örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Bei Hausgeburten ist die Geburtsanzeige unter Beilage der erforderlichen Dokumente entweder von der betreuenden Hebamme oder von einem Elternteil innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist beim Standesamt einzubringen.

Welche Dokumente sind erforderlich:

Heiratsurkunde der Eltern oder Geburtsurkunde der Mutter des unehelichen Kindes Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. der Mutter ( bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass) ggf. Nachweis eines akadem. Grades. War die Mutter bereits verheiratet, sind die Heiratsurkunde der letzten Ehe und der Nachweis der Auflösung (z. B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde) vorzulegen.
Die Erstausstellung von zwei Geburtsurkunden ist in den ersten beiden Lebensjahren gebührenfrei.
Kosten bei einer späteren Ausstellung von Geburtsurkunden: je Stück € 9,30 ( Bundesgebühr: € 7,20 und Verwaltungsabgabe: € 2,10 ).

Eheschließung:

  • In Österreich geborene Personen sind im Zentralen Personenstandsregister zu erfassen. Hierfür ist die Geburtsurkunde und der Staatsbürgerschaftsnachweis erforderlich.
  • Bei nicht in Österreich geborenen Personen ist der Auszug aus dem Geburtenbuch, Geburtsregister oder ähnliche Urkunde (Abstammungsurkunde) erforderlich.
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bei österr. Staatsbürgern
  • Reisepass oder Personalausweis (bei fremden Staatsbürgern)
  • Meldenachweis der Heimatgemeinde
  • Heiratsurkunde(n) der Vorehe(n)
  • Nachweis der Auflösung der Ehe(n) (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
  • Ehefähigkeitszeugnis nicht älter als 6 Monate (für fremde Staatsbürger)

Die Gebühren für eine Eheschließung im Standesamt Achenkirch liegen zwischen ca. € 100,-- und € 190,-- (abhängig von der Herkunft der Unterlagen).

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Trauungen finden im Sitzungssaal der Gemeinde Achenkirch statt. Als Alternative kann eine Trauung auch in der Stube des Heimatmuseums Achental (direkt am Achensee) angeboten werden. Der Termin ist jedoch vorher durch das Standesamt mit dem Heimatmuseum Achental abzustimmen. Für eine Trauung im Heimatmuseum belaufen sich die Gebühren auf ca. € 465,-- bis 550,-- (abhängig von der Herkunft der Unterlagen). Zusätzlich fallen noch Kosten für das Heimatmuseum in Höhe von derzeit € 140,-- an. In der Gebühr für

Sterbefall:

  • Anzeige des Todes (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremden Staatsbürgern Reisepass oder Personalausweis)
  • Meldenachweis des letzten Hauptwohnsitzes

Die Gebühren bei einem Sterbefall richten sich nach der Anzahl der auszustellenden Sterbeurkunden. Je Sterbeurkunde ist eine Gebühr in Höhe von € 9,30.- zu entrichten. Für Sozialversicherungs- oder Pensionszwecke erforderliche Bestätigungen sind gebührenfrei.

Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis:

  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei unehelichen Kindern der Mutter)
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. In Achenkirch können nur Staatsbürgerschaftsnachweise für österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Achenkirch oder der Gemeinde Steinberg am Rofan ausgestellt werden.)

Der Antrag ist vom Antragsteller oder vom gesetzlichen Vertreter (bei minderjähigen Antragstellern) zu unterfertigen. Die Gebühren für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises liegen derzeit bei € 39,60.-. Aufgrund einer Änderung des Gebührengesetzes ist der Staatsbürgerschaftsnachweis der im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes ausgestellt wird (sofern er innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt beantragt und ausgestellt wird) von der Bundesstempelgebühr sowie Verwaltungsabgabe befreit. Die erstmalige Ausstellung bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ist somit gebührenfrei.

Ihr Standesbeamter in Achenkirch


Bankverbindung Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Achenkirch
IBAN: AT09 3621 8000 0025 2759
BIC: RZTIAT22218

Kontakt

Kontaktdaten von Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverband
Telefon+43 5246 6247-14
Faxnummer+43 5246 6869
E-Mail (offiziell)standesamt@achenkirch.gv.at

Leiter

Stefan Pockstaller
Kontaktdaten von Stefan Pockstaller
Amtsleiter, Melde- und Standesamt
Stefan Pockstaller
Tel: +43 5246 6247 14
Mobil: +43 676 844 255 256
Fax: +43 5246 6869
amtsleiter@achenkirch.gv.at
Gemeindeamt - 1. Stock
Untere Dorfstraße 387

Stellvertreter

Gardener Carina
Kontaktdaten von Carina Gardener
Carina Gardener
Tel: +43 5246 6247-11
Mobil: +43 676 844 255 256
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sekretariat@achenkirch.gv.at
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Untere Dorfstraße 387