Trauung im Sitzungssaal ©standesamt
Personenstandswesen (Geburten, Eheschließungen, Eingetragene Partnerschaften und Sterbefälle)
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (Staatsbürgerschaftsevidenz, Staatsbürgerschaftsnachweise)
Um Personenstandesfälle (Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle) beurkunden zu können, sind beiliegende Originalurkunden beim Standesamt vorzulegen.
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem für den Ort der Geburt örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen.Bei Hausgeburten ist die Geburtsanzeige unter Beilage der erforderlichen Dokumente entweder von der betreuenden Hebamme oder von einem Elternteil innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist beim Standesamt einzubringen.
Heiratsurkunde der Eltern oder Geburtsurkunde der Mutter des unehelichen Kindes Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. der Mutter ( bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass) ggf. Nachweis eines akadem. Grades. War die Mutter bereits verheiratet, sind die Heiratsurkunde der letzten Ehe und der Nachweis der Auflösung (z. B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde) vorzulegen.Die Erstausstellung von zwei Geburtsurkunden ist in den ersten beiden Lebensjahren gebührenfrei.Kosten bei einer späteren Ausstellung von Geburtsurkunden: je Stück € 9,30 ( Bundesgebühr: € 7,20 und Verwaltungsabgabe: € 2,10 ).
Die Gebühren für eine Eheschließung im Standesamt Achenkirch liegen zwischen ca. € 100,-- und € 190,-- (abhängig von der Herkunft der Unterlagen).
Trauungen finden im Sitzungssaal der Gemeinde Achenkirch (max. 30 Personen) statt. Als Alternative kann eine Trauung auch in der Stube des Heimatmuseums Achental ((höchstens 20 Personen)direkt am Achensee) oder im "Alten Widum" (für ca. 50 - 70 Personen) angeboten werden. Der Termin ist jedoch vorher durch das Standesamt abzustimmen. Für eine Trauung im Widum oder im Heimatmuseum belaufen sich die Gebühren auf ca. € 465,-- bis 550,-- (abhängig von der Herkunft der Unterlagen). Zusätzlich fallen noch Kosten für das Heimatmuseum in Höhe von derzeit € 160,-- an und im Widum je nach Art der Vorbereitung zwischen € 300 - € 600.
Die Gebühren bei einem Sterbefall richten sich nach der Anzahl der auszustellenden Sterbeurkunden. Je Sterbeurkunde ist eine Gebühr in Höhe von € 9,30.- zu entrichten. Für Sozialversicherungs- oder Pensionszwecke erforderliche Bestätigungen sind gebührenfrei.
Der Antrag ist vom Antragsteller oder vom gesetzlichen Vertreter (bei minderjähigen Antragstellern) zu unterfertigen. Die Gebühren für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises liegen derzeit bei € 39,60.-. Aufgrund einer Änderung des Gebührengesetzes ist der Staatsbürgerschaftsnachweis der im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes ausgestellt wird (sofern er innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt beantragt und ausgestellt wird) von der Bundesstempelgebühr sowie Verwaltungsabgabe befreit. Die erstmalige Ausstellung bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ist somit gebührenfrei.
Bankverbindung Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband AchenkirchIBAN: AT09 3621 8000 0025 2759BIC: RZTIAT22218