Patientenverfügung 2023

Veröffentlichungsdatum03.05.2023Lesedauer1 MinuteKategorienCommunity Nursing
Patientenverfügung

Was ist überhaupt eine Patientenverfügung?

Dabei handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).  

Im Anhang befindet sich ein (Beispiel)Formular mit welchen am besten ausgefüllt zum Hausarzt gegangen wird, davor empfiehlt es sich bei weiteren Unklarheiten bei einer Patientenvertretung in Tirol beraten zu lassen. 

Der Hausarzt informiert und bestätigt die Entscheidungsfähigkeit danach sollte man das vollständig ausgefüllte Formular entweder bei einer Patientenvertretung (kostenlos) oder über einen Notar (kostenpflichtig) bestätigen lassen.

Zu beachten ist vor allem, dass es ohne Bestätigung einer Patientenvertretung bzw. eines Notars nur eine "andere Patientenverfügung" und keine verbindliche Patientenverfügung ist. Eine Patientenverfügung gilt acht Jahre danach muss sie erneuert werden ansonsten wird sie eine andere Patientenverfügung. Eine andere Patientenverfügung ist rechtlich nicht verbindlich und gilt nur als Hinweis für den Arzt.

Im Anhang befindet sich auch ein Ratgeber mit noch mehr Informationen zur Patientenverfügung und Patientenverfügung im Notfall.

Bei weiteren Fragen einfach bei uns Community Nurses nachfragen oder direkt bei der zuständigen Stelle:

Leitung Patientenvertretung Tirols: 

Mag. Birger Rudisch

+43 512 508 7702 


Ratgeber-PV-2021_Leichter-Lesen_WEB.pdf (0.68 MB)

Stellungnahme-Halmich-Patientenverfügung-im-Notfall.pdf (0.31 MB)

NEU_2019_Formular_PV_PA.pdf herunterladen (0.3 MB)