Waldumlage

Zuständig

Die Gemeinde Achenkirch erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 40 v. H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 16. Jönner 2018, LGBl. Nr. 16/2018, festgesetzten Hektarsätze fest.