Meldezettel

Dokumente:

  • Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.
  • Für jede anzumeldende Person ist ein vollständig ausgefüllter Meldezettel vorzulegen. Befindet sich die Wohnung in einen Gebäude mit mehreren Wohnungen, so ist die Bezeichnung (Türnummer) der Wohnung gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes bzw. des Gebäuderegisters zu verwenden.
  • Für die Anmeldung sind auch entsprechende öffentliche Urkunden aus denen die Identität des Unterkunftnehmers hervorgeht vorzulegen.
  • Bei "Fremden" sind zusätzlich die Daten eines Reisedokumentes erforderlich.
  • Der Meldezettel ist vom Unterkunftgeber zu unterfertigen.  

Zuständig