Brauchtumsfeuer 2024

Veröffentlichungsdatum12.03.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Lagerfeuer

Liebe Achenkircherinnen und Achenkircher,

wir wollen euch über die geltenden Verordnungen und Sicherheitsvorkehrungen bezüglich das Abbrennen von Brauchtumsfeuern informieren.

Unter Brauchtumsfeuer versteht man Feuer, die in einer festen sozialen Gruppe, gewohnheitsmäßig unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege entzündet werden. Nachstehende Feuer qualifizieren sich als Brauchtumsfeuer:

  • Osterfeuer am Karsamstag (30.03.2024)
  • Herz-Jesu-Feuer (09.06.2024)
  • Sonnwendfeuer (21.06.2024)


Um den Behörden und den Einsatzkräften im Falle eines Brandes die Möglichkeit zu geben, rasch und effizient zu reagieren, ist es notwendig, dass spätestens zwei Wochen vor dem Zweckfeuer eine Meldung an die Gemeinde erfolgt. Wird ein Feuer nicht gemeldet, darf es nicht entzündet werden. 

Anmeldung Brauchtumsfeuer (online Formular)

Anmeldung Brauchtumsfeuer (analoges Formular)

Es ist strengstens untersagt, Benzin, Diesel oder auch Stoffgemische zum Entzünden von Brauchtumsfeuern zu verwenden. Die Missachtung dieses Verbotes ist strafbar. 

Es wird nochmals auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten hingewiesen, deren Missachtung beim Eintritt eines Brandfalls zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.


Wir bitten euch, gerade im Bezug auf Feuer und die derzeitige Situation Vernunft walten zu lassen.